Zeitung für Solidarität und Widerstand

Frankreich: Bußgeld fürs Nachpfeifen

Sexistische und sexuelle Bemerkungen können nun mit Geldstrafen geahndet werden

Ein Problem bei der Verfolgung von sexualisierten Straftaten ist die schwammige Definition in Gesetzestexten. Dieses Problem wurde nun in Frankreich angegangen. Bei unangemessenem Verhalten kann nun eine Strafe von zunächst 90 Euro verhängt werden. Sollte der/die Beschuldigte nicht bereit sein, diese Kosten unmittelbar zu begleichen, kann der Betrag auf mehrere hundert Euro steigen.

Klare und umfassende Definition

Dieses Vorgehen wird ermöglicht durch einen sehr klar ausgearbeiteten Vorschlag, was unter sexistischer Beleidigung und Belästigung zu verstehen ist. Während in Deutschland im Falle einer Anzeige von Bedeutung ist, dass es zu Körperkontakt kam und an welchen Stellen dieser erzwungen wurde, umfasst die vorgeschlagene Regelung einen viel weiter gefassten Definitionsbereich von Belästigung.

Demnach sind Nachpfeifen, fordernde Blicke, absichtliches Verfolgen, unangebrachte Gesten und jede Handlung, die „die Würde der Person oder der Gruppe angreift, sie erniedrigt oder beschämt oder ihr gegenüber eine Situation schafft, die einschüchternd ist“, alles mögliche Formen von Belästigung.

Kritisch könnte die praktische Umsetzung werden, wie sie momentan in Frankreich angedacht ist. Unter anderem sollen neue Polizeieinheiten zur „Sicherung des Alltags“ eingesetzt werden, die unmittelbar eingreifen und das Gesetz durchsetzen sollen. Inwieweit dann die Interpretation der Situation und die Beurteilung im jeweiligen Ermessen liegt, wird in bisherigen Veröffentlichungen nicht deutlich.

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