Am Mittwoch tagte bis in die Nacht zum Donnerstag hinein der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD. An den Verhandlungen im internationalen Konferenzsaal des Kanzleramts nahmen die Fraktions- und Parteivorsitzenden der Parteien, sowie zwischenzeitlich Außenminister Maas und Finanzminister Scholz teil.
Die Ergebnisse der achtstündigen Verhandlungen wurden dann am frühen Donnerstagmorgen von Markus Söder (CSU), Annegret Kramp-Karrenbauerm (CDU), Saskia Esken und Norbert Walter-Borjans (beide SPD) verkündet. Demnach soll unter anderem das Kurzarbeitergeld unter bestimmten Bedingungen erhöht werden. Dieses wird vom Staat für eigentliche Arbeitszeit ausgezahlt, in der jedoch der Beruf nicht oder nur zeitweise ausgeführt werden kann.
Gerade ist das aufgrund von Wirtschaftskrise und Corona-Pandemie hunderttausende Male der Fall, wobei das ausgezahlte Kurzarbeitergeld für ArbeiterInnen ohne Kind 60 Prozent, mit Kind 67 Prozent des Einkommens beträgt.
Nun soll es für ArbeiterInnen, die maximal noch die Hälfte ihrer eigentlichen Arbeitszeit tätig sind, Erhöhungen geben. Ab dem vierten Monat des Beziehens soll es hier bei 70 Prozent, ab dem siebten bei 80 % liegen. Sofern die beziehenden Personen Kinder haben, jeweils um 7 Prozent höher.
Auch die Auszahlungsdauer des Arbeitslosengelds I soll um drei Monate verlängert werden, sofern der Anspruch darauf zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember ausläuft. Auch die Mehrwertsteuer in Gaststätten soll vom 1. Juli an für ein Jahr auf 7% gesenkt werden.
Nach milliardenschweren Hilfen für die Wirtschaft plant die Koalition nun auch, 500 Millionen Euro für die technische Ausstattung der SchülerInnen in Zeiten des digitalen Unterrichts aufgrund der Corona-Pandemie bereitzustellen. Nachdem immer wieder Kritiken laut geworden waren, da viele SchülerInnen keinen Computer haben und ihre Familien sich diesen auch nicht leisten können, sollen nun 150 Euro finanzielle Hilfe je SchülerIn beantragt werden können.
Des Weiteren plant die Koalition eine steuerliche Entlastung für kleine und mittelständische Unternehmen. Voraussehbare Verluste sollen mit Steuervorauszahlungen aus dem letzten Jahr verrechnet werden können.