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Ein Viertel arbeitet für unter 12 Euro pro Stunde

Fast 25 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland arbeitet für einen Stundenlohn von weniger als 12 Euro. Auch in den kommenden Jahren soll er kaum steigen.

Laut den Angaben des Statistischen Bundesamts verdienen knapp 10 Millionen Beschäftigte in Deutschland weniger als 12 Euro pro Stunde. Diese Zahlen stellte das Bundesamt nun als Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linkspartei im Bundestag zur Verfügung. Die Zahlen zeigen die Situation im April 2018.

Große Unterschiede in den Bundesländern

Sowohl zwischen den verschiedenen Bundesländern, als auch zwischen Ost und West gib es hier sehr große Unterschiede. So lag der Anteil der Beschäftigungsverhältnisse mit unter zwölf Euro in der Stunde in Ostdeutschland bei 36,7 Prozent. In Westdeutschland einschließlich Berlin betraf dies 24,7 Prozent der Beschäftigten.

Mindestlohnkommission empfiehlt sehr kleine Schritte

Die Mindestlohnkommission hatte Ende Juni eine Anhebung des Mindestlohns in vier Stufen bis Mitte 2022 empfohlen – von jetzt 9,35 Euro auf 10,45 Euro pro Stunde. Die Empfehlungen des Gremiums aus SpitzenvertreterInnen von Unternehmen und Gewerkschaften werden von der Regierung in der Regel umgesetzt.

Lediglich rund vier Millionen Menschen in Deutschland werden voraussichtlich überhaupt von der minimalen Anhebung der Mindestlohnkommission in den nächsten zwei Jahren profitieren. Selbst Arbeitsminister Hubertus Heil scheint dies nun zu wenig zu sein. Im Herbst will er zusätzliche Vorschläge für das schnellere Steigen des Mindestlohns vorstellen.

Deutliche Erhöhungen des Mindestlohns, der Renten und Sozialleistungen gefordert

Zahlreiche Initiativen setzen sich seit Jahren für die deutliche Erhöhung des Mindestlohns, aber auch der Renten und Sozialleistungen ein. Noch immer führt ein langes Arbeiten zum Mindestlohn direkt in die Altersarmut.

So fordert etwa das Solidaritätsnetzwerk eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 15 Euro, sowie eine automatische Anpassung aller Löhne, Renten und Sozialleistungen an die Preisentwicklung.

Für wen gilt der Mindestlohn?

Die Lohnuntergrenze gilt grundsätzlich für alle volljährigen ArbeitnehmerInnen – außer für Langzeitarbeitslose nach einer Arbeitsaufnahme in den ersten sechs Monaten. Auch für Azubis, Menschen mit Pflichtpraktikum oder Praktika unter drei Monaten gilt sie nicht.

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