Insolvenzantragspflicht noch bis Ende April ausgesetzt
Ein weiteres mal verlängert die Bundesregierung den Zeitraum, für den die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt ist. Das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Insolvenzrecht“ sollte bis heute gelten, nun wird es bis zum 30. April 2021 verlängert. Die Maßnahme richten sich diesmal explizit an Unternehmen, die Corona-Hilfen beantragt haben oder könnten.
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