Der Waffenhändler Heckler & Koch wurde wegen illegalen Waffenexports schuldig gesprochen. Zwei ehemalige Beschäftigte erhielten wegen bandenmäßgen widerrechtlichen Waffenhandels Haftstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Die Geschäftsführer und der damalige Vertriebsleiter wurden freigesprochen. Es wird der Vorwurf einer Zweiklassenjustiz laut.
Immer wieder wird in der internationalen Presse über die Praxis des Verschwindenlassens von Studierenden und Aktivist:innen oder von bewaffneten Überfällen in Mexiko berichtet. Ihre Waffen erhalten diese bewaffneten Gruppen unter anderem auch von deutschen Unternehmen, die aber Waffenexporte von der Bundesregierung genehmigen lassen müssen.
Für vier mexikanische Bundesstaaten, in denen sehr häufig von bewaffneten Überfällen dieser Art berichtet wird, hatte die Bundesregierung explizit keine Waffenexportgenehmigung erteilt. Trotzdem wurden nachweislich bei solchen Angriffen auch G36-Schnellfeuergewehre aus deutscher Herstellung eingesetzt. Dabei geht es um Lieferung aus den Jahren 2006-2009 mit einem Umfang von mehr als 4.000 Sturmgewehren, Maschinenpistolen und Zubehör. Das bestätigte nun der Bundesgerichtshof mit Bezug auf ein vorhergegangenes Urteil des Landgerichts Stuttgart.
Die Bundesanwaltschaft bemüht sich, die beiden Angeklagten auch nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz zu verurteilen und nicht nur nach dem Außenwirtschaftsgesetz. Gleichzeitig hat das Unternehmen angekündigt gegen die Geldstrafe von 3,7 Millionen Euro vorgehen zu wollen. Die Summe entspricht den Einnahmen durch den illegalen Waffenhandel. Heckler & Koch argumentiert, dass nur der Gewinn von rund 400.000 Euro zurückgezahlt werden soll.
Nur ein Bauernopfer?
„Ein klarer Fall von Zweiklassenjustiz: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen“, kommentiert Jürgen Grässlin, Vorsitzender des RüstungsInformationsBüros und Bundessprecher der DFG-VK. Er kritisiert, dass lediglich 2 ehemalige Angestellte verurteilt wurden, obwohl sie nicht an den Verhandlungen beteiligt gewesen sein sollen und nur ausführende Tätigkeiten für das Unternehmen vornahmen. Die Geschäftsführung hingegen wurde freigesprochen, und auch der Bundesregierung werde keine Mitschuld gegeben.
„Verwerflich und erschreckend zugleich ist die Tatsache, dass während des gesamten Verfahrens und auch bei der Urteilssprechung die Opfer in Mexiko in keiner Weise eine Rolle gespielt haben“, kritisiert Carola Hausotter von der Deutschen Menschenrechtskoordination Mexiko. „Wir hoffen, dass dieses Urteil dazu beitragen wird, dass es künftig keine deutschen Rüstungsexporte in Länder wie Mexiko und andere Krisenregionen geben wird, denn sie verursachen unendliches Leid“, so Leonel Gutiérrez, Bruder von Aldo Gutiérrez, der bei einem Einsatz der mexikanischer Polizei und Söldnern der Mafiaorganisation „Guerreros Unidos“ mit G-36 Sturmgewehren schwer verletzt wurde und seitdem im Koma liegt.