Die Bundeskanzlerin hatte kürzlich bei einem ihrer seltenen Fernsehauftritte von Bundesgesetzen gesprochen, die den Entscheidungsfreiraum der Länder in Sachen Infektionsschutz einschränken könnten. Nun spricht sich auch Bundesinnenminister Seehofer für eine Notbremse in Form eines Bundesgesetzes aus.
„Von der Verschärfung bis zur Lockerung“ könne ein Bundesgesetz genaue, einheitliche Maßnahmen zum Infektionsschutz regeln, so Seehofer. Dem regionalen Wettbewerb der Inzidenz-Werte und der großen Verunsicherung, welche Maßnahmen jeweils aktuell gelten, könne das entgegen wirken.
Mit seiner Forderung nach einem Bundesgesetz schlägt der Innenminister in die selbe Kerbe wie Bundeskanzlerin Merkel bereits vor einer Woche. In der Talkshow „Anne Will“ kritisierte sie die Länder heftig und setzte ihnen ein Ultimatum: Wenn nicht „in absehbarer Zeit“ die Maßnahmen der Bund-Länder-Konferenz flächendeckend und erfolgreich umgesetzt würden, müsse der Infektionsschutz vollständig Bundesangelegenheit werden.
Derzeit schränken einige Teile Deutschlands die Freizeitgestaltung der Bevölkerung stark ein, zum Beispiel mit Ausgangssperren.
Die BILD-„Zeitung“ berichtete, dass auch von Ausgangssperren am Tag als Maßnahme per Bundesgesetz die Rede gewesen sei. Inzwischen stellte sich dies jedoch als Falschinformation heraus. Ausgangsbeschränkungen an sich sind aber Teil des möglichen Maßnahmenkatalogs und wurden auch für tagsüber bisher nicht explizit ausgeschlossen. Ebenso nannte CSU-Chef Söder Ausgangsbeschränkungen ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 als mögliche Notbremsen-Maßnahme.
RKI: Doppelt Geimpfte können testfrei bleiben
Die Impfstrategie der BRD ist von der angestrebten „Herden-Immunität“ noch weit entfernt. Für die wenigen Geimpften und letztlich auch deren Kontaktpersonen gibt es aber eine gute Neuigkeiten vom RKI: „Durchgeimpfte“, die bereits zwei Dosen erhalten hätten, könnten das Virus nicht mehr übertragen. So müssten sie auch keinen Test mehr vorweisen, um in Restaurants oder Geschäften einzukaufen.